Droht eine Pfändung des Bankkontos, kann der Bankkunde bei seiner Bank ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Ist bereits eine Pfändung erfolgt, so hat er 4 Wochen Zeit, sein Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
Der Bankkunde kann bei einem P-Konto über den Guthabenbetrag seines Kontos bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 € verfügen. Das gilt für eine Einzelperson. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag. Dazu ist nicht die Anrufung eines Gerichts notwendig. Ist Ihr Pfändungsfreibetrag allerdings höher, so kann bei dem zuständigen Amtsgericht eine Heraufsetzung des Betrags problemlos beantragt werden.
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